Reform der Tötungsdelikte – Abschlussbericht der Expertengruppe

Die Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Zum Jahreswechsel 2015/2016 will das BMJV darauf aufbauend einen Gesetzentwurf vorlegen. Der Abschlussbericht umfasst insgesamt 909 Seiten.

Den Ausgangspunkt ihrer Arbeit formuliert die Expertengruppe darin wie folgt:

Die Reform der §§ 211, 212 StGB und der Tötungsdelikte insgesamt ist seit langem Gegen-
stand der rechtspolitischen Diskussion. Während zunächst das Problem der Abgrenzung von
Mord und Totschlag im Mittelpunkt der Überlegungen stand – 1977 merkte das Bundesver-
fassungsgericht (BVerfGE 45, 187, 270) an, die Methode der Abgrenzung habe seit jeher
große Schwierigkeiten bereitet, ohne dass bisher eine voll befriedigende Lösung gefunden
worden sei –, konzentrierte sich die Kritik später zunehmend auf die lebenslange Freiheits-
strafe als zwingende Rechtsfolge bei Mord.