Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern

Der BGH hatte über die Voraussetzungen der Überführung anhand von DNA-Identifizierungsmustern zu entscheiden. Mit Urteil vom 21. März 2013 – 3 StR 247/12 – LG Duisburg wurde durch den BGH folgende Leitsätze aufgestellt.
1. Ob sich das Tatgericht allein aufgrund der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern von der Täterschaft eines Angeklagten zu überzeugenvermag, ist vorrangig-wie die Beweiswürdigung ansonsten auch-ihm selbst überlassen. Im Einzelfall kann es revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen sein,dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sich dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht.
 2. Zum notwendigen Darlegungsumfang von DNA-Vergleichsuntersuchungen im Urteil.